Verpackungsgesetz in der Gastronomie: Pflichten 2026 im Überblick
Wenn Sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, betreffen Sie vor allem zwei Pflichten: Sie müssen eine Mehrwegalternative anbieten, und Sie müssen sich für Ihre Serviceverpackungen im Verpackungsregister registrieren. Neu ist 2026 die rechtliche Grundlage. Seit dem 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) als nationales Verpackungsrecht und löst das bisherige Verpackungsgesetz ab. Hinzu kommt die EU-Verpackungsverordnung. Die Mehrwegangebotspflicht selbst gibt es schon seit 2023, sie steht heute nur in einem neuen Gesetz. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wen die Regeln treffen, welche Verpackungen darunter fallen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie Mehrweg, Einweg und Mülltrennung im Betrieb sauber aufstellen. Deutschland hat sein Verpackungsrecht in diesem Jahr neu geordnet. Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie muss also nicht erst in deutsches Recht übertragen werden. Das VerpackDG regelt daneben das, was national geregelt werden muss, etwa die Herstellerverantwortung und die Mehrwegangebotspflicht. Für die Gastronomie heißt das: Die Grundpflichten bleiben gleich, nur die Paragrafen haben neue Nummern. Die Mehrwegangebotspflicht, die früher in §§ 33 und 34 VerpackG stand, finden Sie heute in § 60 VerpackDG. Wenn Ihr Aushang an der Theke noch auf das alte Gesetz verweist, sollten Sie ihn bei der nächsten Überarbeitung anpassen. Langfristig bringt das neue Recht mehr. Nach Angaben des Umweltbundesamts führen PPWR und VerpackDG Nachhaltigkeitsanforderungen und zum Teil höhere Recyclingquoten ein. Eine einheitliche neue Verpackungskennzeichnung kommt voraussichtlich ab Ende 2028. Die EU-Verordnung enthält außerdem Anforderungen an Schadstoffbegrenzung und Recyclingfähigkeit. Diese Anforderungen treffen zuerst die Hersteller von Verpackungen. Beim Einkauf merken Sie sie trotzdem, weil sich das Angebot an Einwegartikeln in den nächsten Jahren verändern wird. Die Mehrwegangebotspflicht trifft sogenannte Letztvertreiber. Gemeint sind Betriebe, die Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen oder Einwegbecher erst selbst mit Ware befüllen und dann an die Kundschaft abgeben. Das Bundesumweltministerium nennt dafür ausdrücklich Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter und Cafés. In der Praxis gehören auch Pizzerien mit Abholung, Imbisse, Bäckereien mit Coffee-to-go, Hotelbars mit Mitnahmegetränken und Lieferdienste dazu. Entscheidend ist der Moment des Befüllens, nicht die Art des Betriebs. Ein Hotel, das Lunchpakete in Kunststoffboxen packt, ist genauso betroffen wie ein Café. Eine Schulkantine oder ein Pflegeheim fällt ebenfalls darunter, sobald dort Speisen zum Mitnehmen in solche Verpackungen gefüllt werden. Wer dagegen nur fertig verpackte Ware weiterverkauft, etwa abgefüllte Getränke, ist kein Letztvertreiber im Sinne dieser Pflicht. Eine eigene Ausnahme gilt für Verkaufsautomaten in Betrieben, die nur der Versorgung der eigenen Mitarbeitenden dienen und nicht öffentlich zugänglich sind. Die häufigste Unsicherheit betrifft das Material. Das Gesetz zählt eine Verpackung schon dann zu den Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen, wenn sie nur teilweise aus Kunststoff besteht. Eine Kunststoffbeschichtung oder Auskleidung genügt, der Kunststoff muss nicht den Hauptanteil ausmachen. Die beschichtete Pappschale für Pommes zählt also genauso dazu wie die klassische Salatbox mit Klarsichtdeckel. Für Speisen ist entscheidend, ob sie direkt aus der Verpackung gegessen werden können. Ein Gericht, das die Kundschaft zu Hause erst noch kochen oder erhitzen muss, fällt nicht unter die Definition. Bei Bechern ist die Regel strenger: Einweggetränkebecher sind unabhängig vom Material betroffen, ein Papierbecher ist also kein Ausweg. Wer unter die Pflicht fällt, muss die Speisen und Getränke am Ort der Abgabe auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Für die Umsetzung gelten vier Regeln: Ob Sie eigene Behälter einsetzen oder sich einem Pool-System mit Rückgabestellen in der ganzen Stadt anschließen, entscheiden Sie selbst. Eigene Behälter lohnen sich vor allem, wenn Sie viele Stammgäste haben, die ohnehin wiederkommen. Ein Pool-System ist praktisch, wenn Ihre Kundschaft wechselt und Behälter an anderer Stelle zurückgeben möchte. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche müssen keine eigene Mehrwegverpackung vorhalten. Sie müssen aber anbieten, mitgebrachte Behälter der Kundschaft zu befüllen, und die Hygienevorgaben dabei einhalten. Auch darauf sollten Sie gut sichtbar hinweisen. Bei der Verkaufsfläche zählen auch Sitzplätze und Bereiche, die für Gäste zugänglich sind. Filialen einer Kette gelten nicht als Kleinbetrieb, wenn das Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Betrieb unter die Ausnahme fällt, fragen Sie bei Ihrer IHK oder der zuständigen Abfallbehörde Ihres Landkreises nach, bevor Sie auf das Mehrwegangebot verzichten. Neben dem Mehrwegangebot gibt es eine zweite Pflicht, die viele Gastronomen übersehen: die Registrierung. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst bei der Übergabe an die Kundschaft befüllt werden, also Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen, Pizzakartons, Burgerboxen oder Alufolie. Für ihre Letztvertreiber gilt seit dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. So gehen Sie vor: Mit der Umstellung auf das VerpackDG gelten die Pflichten unter neuen Paragrafen. Prüfen Sie deshalb auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister, ob Ihre bestehende Registrierung aktuell ist und ob sich Fristen oder Angaben geändert haben. Die nachhaltigste Verpackung ist die, die viele Male genutzt wird. Das Umweltbundesamt sieht in Mehrwegverpackungen ein hohes Potenzial zur Vermeidung von Einwegabfällen, weil Rücknahme und Wiederverwendung Ressourcen schonen. Wo Einweg nötig bleibt, sind reine Papier- und Kartonlösungen ohne Beschichtung leichter zu recyceln als Verbundmaterialien. Achten Sie beim Einkauf auf diese Kriterien: Mehrweg funktioniert nur, wenn die Abläufe stimmen. Das Umweltbundesamt betont, dass die Behälter robust und gut zu reinigen sein müssen und dass passende Betriebsabläufe und Hygienekonzepte die Sicherheit gewährleisten. In der Praxis bewährt sich eine klare Trennung: Zurückgegebene Behälter kommen in eine eigene Kiste, gehen direkt in die Spülmaschine und werden erst danach wieder ausgegeben. Bei mitgebrachten Behältern der Kundschaft gilt: Der Behälter sollte sauber sein und nicht über die Theke in den Zubereitungsbereich gelangen. Viele Betriebe befüllen ihn auf einem eigenen Tablett oder füllen die Speise mit einer sauberen Kelle hinein. Halten Sie Ihr Vorgehen in Ihrem HACCP-Konzept fest und schulen Sie Ihr Team. Bei offenen Fragen zu Ihrem Hygienekonzept ist die örtliche Lebensmittelüberwachung die richtige Anlaufstelle. Bei Veranstaltungen entsteht in wenigen Stunden besonders viel Verpackungsmüll. Mehrwegbecher mit Pfand sind hier seit Jahren erprobt: Die Gäste geben den Becher an der Bar zurück, und das Team spült zwischendurch. Wer Stadtfeste, Messen oder Firmenfeiern beliefert, sollte Mehrweg schon bei der Planung mitdenken und mit dem Veranstalter abstimmen. Hilfreiche Anregungen dazu bieten diese Überlegungen zur Nachhaltigkeit im Eventkonzept. Bei großen Veranstaltungen lohnt es sich oft, Teller, Gläser und Besteck zu mieten statt Einwegartikel zu kaufen. Das Gesetz verlangt ein Mehrwegangebot, aber wie viel Müll Sie tatsächlich vermeiden, hängt von Ihrer Umsetzung ab. Diese Ansatzpunkte haben sich im Alltag bewährt: Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Stadt eine kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen erhebt oder plant. Dann zahlt sich jeder ersetzte Einwegbecher zusätzlich aus. Auskunft gibt das Steueramt Ihrer Gemeinde. Was als Einweg im Umlauf bleibt, sollte im Recycling landen. Das Umweltbundesamt beschreibt das Grundprinzip so: Restentleerte Verpackungen werden getrennt gesammelt. Glas gehört in die Altglassammlung, Papier, Pappe und Karton ins Altpapier, alle anderen Verpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Für die Küche und den Gastraum heißt das: Wie die Sammlung im Gewerbe organisiert ist, legt Ihr Entsorgungsvertrag fest. Klären Sie mit Ihrem Entsorger, welche Fraktionen abgeholt werden und wie die Behälter zu befüllen sind. Wir beliefern Restaurants, Hotels, Cafés, Bars, Caterer und Gemeinschaftsküchen mit ihrer Ausstattung. Bei der Mehrwegpflicht sehen wir immer wieder dasselbe: Betriebe, die Mehrweg als Teil ihrer Ausstattung planen, haben weniger Aufwand als Betriebe, die nur das gesetzliche Minimum erfüllen. Der Grund ist einfach. Mehrweg ist dann kein Sonderfall an der Theke, sondern Teil des normalen Ablaufs: Gläser, Becher, Schüsseln und Gastronorm-Behälter laufen durch dieselbe Spülmaschine und dasselbe Regal wie das übrige Geschirr. Wer Porzellan, Glas und Mehrwegbecher aufeinander abstimmt, braucht weniger Einweg und weniger Lagerfläche. Unser Rat: Fangen Sie bei dem an, was Sie am häufigsten ausgeben, meist sind das Getränkebecher. Wählen Sie robuste Mehrwegbecher in den Größen Ihrer Karte, kennzeichnen Sie den Pfandbetrag klar und schulen Sie Ihr Team, Mehrweg aktiv anzubieten. Danach folgen Schüsseln und Boxen für Speisen. So wächst Ihr Mehrwegangebot Schritt für Schritt mit Ihrem Betrieb. Rok Im Sortiment von Euronova finden Sie die Ausstattung für beide Seiten der Pflicht: Mehrweg für Ihr gesetzliches Angebot und Einwegartikel für den übrigen Außer-Haus-Verkauf. Für Bars, Cafés und Veranstaltungen gibt es Mehrwegbecher in vielen Größen, etwa den Mehrwegbecher Disco 30 cl mit Füllstrich 0,2 l, den Mehrwegbecher Disco 40 cl mit Füllstrich 0,3 l oder den Bierbecher Disco 56 cl. Für Sekt- und Champagnerempfänge eignet sich der Mehrwegbecher Champagner 18 cl. In der Küche ersetzen Gastronorm-Behälter aus Porzellan Einwegschalen bei Lagerung und Buffet. Für Events können Sie Teller, Gläser und Besteck bei uns auch mieten. Ab einem Bestellwert von 175 € liefern wir versandkostenfrei, und als Neukunde erhalten Sie 15 % Willkommensrabatt auf Ihre erste Bestellung. Das gesamte Sortiment finden Sie im Euronova-Onlineshop für Gastronomiebedarf. Das bisherige Verpackungsgesetz wurde am 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Gleichzeitig gilt die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar. Für die Gastronomie bleiben die Kernpflichten bestehen: das Mehrwegangebot nach § 60 VerpackDG und die Registrierung für Serviceverpackungen. Nein. Die Mehrwegangebotspflicht betrifft nur Speisen und Getränke, die Sie in Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen oder Einwegbechern abgeben. Wer ausschließlich vor Ort auf Porzellan und Glas serviert, ist davon nicht betroffen. Sobald Sie Reste zum Mitnehmen einpacken oder Abholung anbieten, sollten Sie Ihre Verpackungen prüfen. Nein. Einweggetränkebecher fallen unabhängig vom Material unter die Pflicht, also auch Papierbecher. Bei Speiseverpackungen sind nur reine Papier- oder Kartonverpackungen ohne Kunststoffbeschichtung ausgenommen. Ja, ein angemessenes Pfand ist erlaubt. Das Gericht oder Getränk selbst darf in Mehrweg aber nicht teurer sein als in Einweg. Das Pfand erstatten Sie bei der Rückgabe des Behälters. Ja. Die Systembeteiligung kann Ihr Lieferant übernehmen, die Registrierung im Verpackungsregister müssen Sie als Letztvertreiber selbst vornehmen. Bewahren Sie den Nachweis der Vorbeteiligung auf. Umweltbundesamt: Neue Regeln für Verpackungen Umweltbundesamt: Verpackungsrecht Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zu Verpackungen und Verpackungsabfällen Umweltbundesamt: Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke Umweltbundesamt: Mehrweg, Informationen für die Gastronomie (PDF) § 60 VerpackDG auf gesetze-im-internet.de Bundesumweltministerium: Wer ist zum Angebot einer Mehrwegalternative verpflichtet? Bundesumweltministerium: Welche Verpackungen sind betroffen? Bundesumweltministerium: Mehrwegangebotspflicht im To-go-Bereich Bayerisches Landesamt für Umwelt: Mehrwegangebotspflicht Handelskammer Hamburg: Registrierungspflicht für ServiceverpackungenVerpackungsgesetz in der Gastronomie: Pflichten 2026 im Überblick

Kurz gesagt
Inhaltsverzeichnis
Was 2026 neu ist: VerpackDG und EU-Verpackungsverordnung

Für wen die Pflichten gelten

Welche Verpackungen betroffen sind
Verpackung
Mehrwegangebotspflicht?
Hinweis
Salat-, Nudel- oder Bowl-Box aus Kunststoff
Ja
Gilt für verzehrfertige Speisen ohne weiteres Erhitzen
Pappschale mit Kunststoffbeschichtung
Ja
Schon eine Beschichtung reicht
Einwegbecher für Kaffee, Softdrinks, Smoothies
Ja
Unabhängig vom Material, auch Deckel
Reiner Pizzakarton ohne Kunststoff
Nein
Gilt nur für reine Papierverpackungen
Papiertüte ohne Beschichtung
Nein
Für Brötchen, Gebäck, Snacks
Teller
Nein
Laut Gesetz ausgenommen
Tüten und Folien mit Lebensmittelinhalt
Nein
Etwa Wraps in Folie
Fertig gekaufte Getränkeverpackungen
Nein
Flaschen und Dosen fallen unter andere Regeln
Mehrwegangebotspflicht: was Sie konkret anbieten müssen
Ausnahme für kleine Betriebe
Registrierung im Verpackungsregister und Systembeteiligung
Nachhaltige Take-away-Verpackungen richtig auswählen
Mehrweg im Betrieb: Hygiene und Abläufe
Events, Feste und Catering
Verpackungsmüll in der Gastronomie reduzieren
Einwegverpackungen richtig trennen und entsorgen
Unsere Sicht: Mehrweg beginnt beim Einkauf
Mehrwegbecher, Geschirr und Einwegartikel bei Euronova
Häufige Fragen
Gilt das Verpackungsgesetz 2026 noch?
Muss ein Restaurant ohne Take-away Mehrweg anbieten?
Reicht ein Papierbecher statt einer Mehrwegalternative?
Darf ich für Mehrwegbehälter Pfand verlangen?
Muss ich mich registrieren, wenn mein Lieferant die Verpackungen lizenziert hat?
Quellen
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